20.03.2020
Herr Kraatz, Präsident des LFB, hat heute Morgen noch einmal ein ausführliches Telefonat mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu möglichen steuerlichen Erleichterungen für sächsische Unternehmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise geführt.
Hier finden Sie Informationen zu bereits verabschiedeten und geplanten steuerlichen Erleichterungen:
- Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden. (Quelle:)
- Für den Bereich der Umsatzsteuer gibt es in Sachsen einen Erlass der eine Stundung der Umsatzsteuer ermöglicht. (siehe unten)
Eine Stundung ist grundsätzlich für alle Steuerarten möglich. Nur die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer dürfen vorerst nicht gestundet werden.
- Für den Bereich der Lohnsteuer kann noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da Prüfungen hierzu noch laufen. Eine Stundung im Bereich der Lohnsteuer erscheint jedoch fraglich.
- Herr Kraatz hat noch einmal eindringlich auf das Problem von geschuldeten und vom Arbeitgeber abzuführenden SV-Beiträgen auch auf Kurzarbeitergeld hingewiesen. Für den Fall der Bewilligung von Kurzarbeitergeld werden dem Arbeitgeber diese SV-Beiträge zwar durch die Arbeitsagentur erstattet. Da die Bearbeitung der Vielzahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld allerdings Wochen dauern dürfte, hat Herr Kraatz angeregt, dass sich die Landesregierung hier auch für eine Stundung der SV-Beiträge einsetzt.
- Sämtliche Fristen der Finanzverwaltung sollen großzügig verlängerbar sein.
- Bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018 sollen keine automatischen Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Sollte dies doch der Fall sein, ist der Erlass dieser Verspätungszuschläge möglich.
- Stundungen von Steuerforderungen sollen großzügig gewährt werden.
- Neue Betriebsprüfungen sollen derzeit nicht begonnen werden. Falls solche bereits laufen, können diese unterbrochen werden.
FAQ finanzamt.sachsen.de: „Welche Steuern lassen sich stunden - alle, außer Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer“.
Die avisierten zinslosen Darlehen für Kleinst-Unternehmer und Solo-Selbständige sollten aus unserer Sicht in Anspruch genommen werden. Ob eine Rückzahlung in vollem Umfang erfolgen muss, ist fraglich.
Hans-Joachim Kraatz
Präsident des LFB