Hochwasserhilfe - Erlass des Sächsischen Finanzministeriums zu diversen Erleichterungen

Hochwasserhilfe - Erlass des Sächsischen Finanzministeriums zu diversen Erleichterungen

29.07.2021

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat eine Verwaltungsvorschrift vom 27.07.2021 erlassen, die zahlreiche steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen, aber auch für Spender und Unterstützer vorsieht.

Sachsens Finanzämter wollen auf die Menschen, die von den jüngsten schweren Unwettern betroffen waren, Rücksicht nehmen und hier flexibel reagieren.

Die sächsischen Finanzämter gewähren den Geschädigten der jüngsten Überschwemmungen, aber auch Helfern und Spendern steuerliche Unterstützung. Wie das Finanzministerium diese Woche mitteilte, werden fällige Steuern zinsfrei gestundet. Vorauszahlungen werden angepasst und auf Vollstreckungen verzichtet. Auch verloren gegangene Unterlagen müssen vorerst nicht vorgelegt werden. Wer auf ein Sonderkonto der Katastrophenhilfe eingezahlt hat, muss nur den Bankbeleg als Spendennachweis vorlegen. Das gilt für Zuwendungen bis Ende Oktober 2021.