Update - finanzielle Corona-Hilfen für Unternehmen

Update - finanzielle Corona-Hilfen für Unternehmen

06.04.2020

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

zu den finanziellen Hilfen für Unternehmen möchten wir Ihnen heute folgendes Update geben:

1. Soforthilfe-Zuschuss Bund (Beantragung über SAB)

Für die Ermittlung des Liquiditätsbedarfes (weiterlaufende Betriebsausgaben) können Kosten der privaten Lebensführung nicht mit berücksichtigt werden. Hier wurde seitens der SAB und des Bundes auf die Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II (ALG II) verwiesen. Auch Personalkosten können nicht angesetzt werden, hier wurde auf das Kurzarbeitergeld verwiesen, zu beantragen über die Arbeitsagentur. Weitere Informationen können Sie dem anhängenden Dokument "Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes" entnehmen.

2. Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ (Beantragung über SAB)

Hier können nach Auskunft des SMWA im Gegensatz zum Soforthilfe-Zuschuss Bund auch der ausbleibende Unternehmerlohn und Personalkosten mitfinanziert werden.

Aktuell in der Diskussion: Sachsen plant für Unternehmen größer 10 bis 250 Mitarbeiter ebenfalls ein Soforthilfe-Darlehen mit Rangrücktritt über bis zu 150.000 EUR. Gegebenenfalls kann dieses nach Ostern bei der SAB beantragt werden.

3. KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen (Beantragung über Hausbank)

Diese Finanzierungen können auch als Abrufkredite zur Verfügung gestellt werden. D. h. sie können in Teilbeträgen abgerufen werden, nur auf diese sind dann Zinsen zu zahlen. Außerdem können nicht verbrauchte Summen kostenfrei zurück gegeben werden – es fällt keine Nichtabnahmeentschädigung an. Es fallen auch sechs Monate lang keine Bereitstellungszinsen an.

Aktuelle Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.04.2020: Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

4. Ostsächsische Sparkasse Dresden

Neben diversen Krediten bietet die OSD eine Stundung der Kredittilgung bei bestehenden Darlehen für sechs Monate an. Die Kreditlaufzeit verlängert sich entsprechend. Andere Banken haben hier auch Bereitschaft dazu signalisiert.

5. Bafa-Beratungsförderung

Seit 03.04.2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Beratungsförderung in Kraft getreten. Demnach können betriebswirtschaftliche Beratungen im Zusammenhang mit der Coronakrise bis zu einem Wert von 4.000 EUR für kleine und mittlerer Unternehmen einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden. D. h. der Zuschuss beträgt hier jetzt 100 %. Wir sind bei der Bafa als Berater gelistet und unterstützen Sie hier gern.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Kraatz